Personen ohne Krankheitssymptome, die als enge Kontaktpersonen gelten, d.h. die engen* Kontakt zu einer mit Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, wird empfohlen für die Dauer von fünf Tagen (ab dem Tag des letzten Kontakts zur erkrankten Person):
A) Kontakte einzuschränken, d.h. auf die notwendigsten Kontakte zu reduzieren
B) Mit Antigenschnelltests täglich selbst auf Corona zu testen, bevor die Einrichtung besucht wird.
Dies wird ebenfalls empfohlen für die Haushaltskontakte, d.h. Personen ohne Symptome, die mit einem Erkrankten im selben Haushalt leben.
Sollten die Kontaktpersonen Krankheitsanzeichen und Symptome wie neu auftretende Erkältungssymptome, Fieber oder Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn entwickeln, so wird empfohlen, einen Termin bei der Teststelle des Gesundheitsamtes zu vereinbaren. Dies ist auch online möglich unter der
Online-Terminverwaltung der Stadt Weimar
* Enger Kontakt ist laut RKI u.a.: „Aufenthalt von Kontaktperson (und Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.“ Vgl. RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Kontaktpersonen-Nachverfolgung (KP-N) bei SARS-CoV-2-Infektionen
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Elke Beilfuß
Exam. Krankenschwester
Corona-Team
(elektronisch erstellt – gültig auch ohne Unterschrift)
STADTVERWALTUNG WEIMAR
Gesundheitsamt
Markt 13/14 | 99423 Weimar
https://stadt.weimar.de/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
Fax: +49 (0) 3643 762 755
E-Mail: elke.beilfuss@stadtweimar.de | corona-anfragen@stadtweimar.de
Homepage: www.weimar.de | Facebook: @stadtverwaltung.weimar
Twitter: @stadtweimar | Instagram: @stadtweimar
Nach den neuen Unterrichtszeiten findet von 13.15 – 13.35 Uhr eine Mittagspause statt. Während dieser Zeit haben Schüler, die an der Mittagessensversorgung teilnehmen, die Möglichkeit ihr Mittagessen in der Mensa einzunehmen. Für alle anderen Schüler findet eine 2. Hofpause statt. Während dieser Zeit ist das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt.
Die Regelungen, die bis zur Einführung der neuen Unterrichtszeiten galten, sind somit außer Kraft gesetzt.
1./2. Stunde 8:00 - 9:30
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